Steuerliche Vorteile

Mit einer Zustiftung/Spende zugunsten unserer Stiftung unterstützen Sie nicht nur unsere gemeinnützige Arbeit, sondern kommen auch noch in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen, da Sie den gestifteten/gespendeten Betrag beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen können.

Stolzes Wahrzeichen auf dem Berg: Die ehemalige Abteikirche Sankt Michael.
Stolzes Wahrzeichen auf dem Berg: Die ehemalige Abteikirche Sankt Michael.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Verwendungszweck Ihrer Zustiftung/Spende zu bestimmen. Das Geld wird dann ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt.

Ein wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass die Stiftung zur Finanzierung eines größeren Projektes Gelder langfristig anlegen und nicht zu Gunsten Dritter gewinnbringend arbeiten darf.

Wie Sie sehen, ist die Unterstützung einer Stiftung ein richtiger und sinnvoller Schritt in Richtung Zukunft.

Beispiele für Projekte, die die Stiftung in den letzten Jahren realisiert hat, finden Sie hier.

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner und die Bankverbindung der Stiftung finden Sie unter dem Punkt Kontakt.